Hausverwalter

Das abc-Sonderkonzept für Hausverwalter

Aufgrund der stark gestiegenen Kosten für Gebäudeversicherungen ist es ratsam, die bestehenden Versicherungen auf Aktualität zu prüfen. Oft ist der Versicherungsschutz nicht mehr zeitgemäß und überteuert. Wir als Versicherungsexperten empfehlen, Firmengebäudeversicherungen alle zwei bis drei Jahre zu überprüfen. Grund hierfür sind die meist besseren Konditionen der Versicherer für Neukunden – oft leistungsstärker und günstiger.

Vorteile des abc-Sonderkonzept für Hausverwalter:

  • Günstigere Beiträge
  • Regiekosten für den Hausverwalter mitversichert (Wir zahlen die Kosten bis 5.000 € für Koordination von Handwerkern bei Schäden ab 1.000 €)
  • Unterversicherungsverzicht bei korrekter Angabe der Quadratmeter
  • Unverzügliche Aufräumung und Reparatur bis zu einer Schadenshöhe von 5.000 €
  • Wir versichern alles – auch vorschadenbelastete Risiken
  • Keine geminderten Schadenszahlungen (durch Obliegenheitsverletzung) bei nicht vorhandenen oder nicht funktionsfähigen Warnmeldern (Rauch, Gas, Wasser)

Verwalten. Verantworten. Versichern.

Wohngebäudeversicherung ist nicht gleich Wohngebäudeversicherung. Als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses haben Sie natürlich ganz andere Ansprüche an Ihre Versicherung als bei einem Einfamilienhaus. Deshalb bieten wir Ihnen ein neues Sonderkonzept für Mehrfamilienhäuser an.

Unsere Sonderleistungen im Detail

  • Mietausfall bis zu 36 Monate und Mietausfall bei Auszug des Mieters oder unterbleibender Vermietung bis zu 3 Monate infolge eines Schadens
  • Unterversicherungsverzicht bei richtiger Angabe der Quadratmeter (inkl. Versehensklausel: Abweichung bis 10% der ermittelten Wohnfläche)
  • Keine Obliegenheitsverletzung bei nicht vorhandenen oder nicht funktionsfähigen Warnmeldern (Rauch, Gas, Wasser)
  • Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes: Die Kosten für die Reparatur von undichten Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes übernehmen wir bis zu 12.500 €
  • Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe der Versicherungssumme
  • Regiekosten: Wir zahlen die Kosten bis 5.000€ für die Koordination von Handwerkern bei Schäden ab 1.000€
  • Vom Wohnungseigentümer eingebrachte Einbau-/ Anbaumöbel und Küchen
  • Unverzügliche Aufräumung und Reparatur bis zu einer Schadenhöhe von 5.000 €
  • Kosten im Zusammenhang mit unbemerkten Todesfällen von Mietern bis 10.000€
  • Graffitischäden bis 5.000 € (ohne SB) auch in Gebäuden
  • Nässeschäden infolge undichter Silikonfugen
  • Kosten für Schädlingsbekämpfung bis 5.000 €
  • Einfacher Diebstahl von außen angebrachten Sachen bis 5.000 €

Mehr Sicherheit: Baustein Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Eigentum verpflichtet – das ist nicht nur eine Redensart. Fällt ein Dachziegel bei stärkerem Wind von einer Immobilie und trifft ein Auto, haftet der Hauseigentümer für den Schaden bzw. muss den ordnungsgemäßen Zustand des Daches nachweisen. Gut, wenn Sie als Eigentümer den Baustein der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben und so jeden aufkommenden Sturm gelassen vorbeiziehen lassen können.

Maximilian Specht
Geschäftsführender Gesellschafter
Tel.: 026046688
Fax: 026046680
Mobil: 015165224325
E-Mail:
» Beratungstermin vereinbaren
Carmen Rommersbach
Backoffice
Tel.: 026046688
Fax: 026046680
E-Mail:
Luisa Ewert
Vertriebsinnendienst
Tel.: 026046688
Fax: 026046680
E-Mail:

Ihre Lösung: Vorteile / Nutzen

Ihre Prüfungspflicht- Unser Service!

Um die Eigentümergemeinschaft gegen Schäden umfassend abzusichern haben Sie im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung laufend zu prüfen, ob der bestehende Versicherungsschutz noch ausreicht, es umfassendere oder bei gleicher Leistung kostengünstigere Konzepte auf dem Markt gibt.Die Entscheidung über Vertragsänderungen liegt zwar bei der Gemeinschaft, alle zur Entscheidung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen obliegt aber Ihnen. Nutzen Sie doch einfach unseren Vertrags-Prüfungs-Service!

Unser Rahmenvertrag für Hausverwalter bietet nicht nur den Vorteil eines geringeren administrativen Aufwands, sondern ist in der Regel bei optimalen Leistungen sogar kostengünstiger!

Details:

Ihre Prüfungspflicht- Unser Service!

Um die Eigentümergemeinschaft gegen Schäden umfassend abzusichern haben Sie im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung laufend zu prüfen, ob der bestehenden Versicherungsschutz noch ausreicht, es umfassendere oder bei gleicher Leistung kostengünstigere Konzepte auf dem Markt gibt. Die Entscheidung über Vertragsänderungen liegt zwar bei der Gemeinschaft, alle zur Entscheidung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen obliegt aber Ihnen. Nutzen Sie doch einfach unseren Vertrags-Prüfungs-Service!

Unser komplettes Versicherungspaket für Hausverwalter bietet nicht nur den Vorteil eines geringeren administrativen Aufwands, sondern ist in der Regel bei optimalen Leistungen sogar kostengünstiger!

Das Wichtigste in Kürze

  • Haus­verwaltungen werden oft mit der Organisation des Versicherungsschutzes für die verwalteten Objekte betraut.
  • In Rahmenverträgen sind mehrere Versicherungen zusammengefasst.
  • Das bringt Vorteile, z.B. in Form von Rabatten und unkomplizierterer Schadensregulierung, aber reduziert auch Flexibilität.
  1. Was ist ein Rahmenvertrag für Haus­verwaltungen?
    Viele Versicherungen – ein Vertrag
    Es gehört zu den Aufgaben einer ordnungsgemäßen Haus­verwaltung, dafür zu sorgen, dass die verwalteten Objekte optimal gegen Gefahren geschützt sind. Damit fällt auch die Überwachung eines ausreichenden Versicherungsschutzes in ihre Verantwortung. Der Versicherungsbedarf im Zusammenhang mit Gebäuden ist äußerst vielfältig. Darum sind zahlreiche Versicherungen nötig, um das Gebäude und die Tätigkeit der Haus­verwaltung adäquat abzusichern.Anstatt hierfür jeweils separate Versicherungsverträge abzuschließen, wird oft von der Möglichkeit eines Rahmenvertrages Gebrauch gemacht. In einem solchen Vertrag werden verschiedene relevante Versicherungen zusammengefasst. Der Rahmenvertrag regelt dann einheitlich die Bedingungen, die für sämtliche inkludierten Versicherungen gelten. Darüber hinaus sind Bestimmungen zu den einzelnen Versicherungen im Rahmenvertrag enthalten. Viele Versicherer bieten bei der Versicherung für die Haus­verwaltung einen solchen Rahmenvertrag an. Bei einem Rahmenvertrag werden in der Regel günstigere Konditionen vereinbart. Haus­verwaltungen bekommen somit entweder einen günstigeren Versicherungsbeitrag, zusätzliche Vertragsoptionen oder – falls notwendig – verbesserte Annahmerichtlinien.
  2. Welche Versicherungen kann ein Rahmenvertrag für Haus­verwaltungen beinhalten?
    Um wie viele Wohneinheiten geht es?

Ein Rahmenvertrag bezieht sich stets auf bestimmte Objekte. Bei Wohnimmobilien muss die Haus­verwaltung üblicherweise eine gewisse Mindestzahl an Wohneinheiten umfassen, damit der Abschluss eines Rahmenvertrags überhaupt möglich ist – typisch sind hier 80 bis 100 verwaltete Wohneinheiten. Die Deckungs­summen werden den Gegebenheiten der verwalteten Objekte entsprechend festgelegt.Versicherungen im Rahmenvertrag
Im Rahmenvertrag können in der Regel folgende Versicherungen eingeschlossen werden:

Gebäude­versicherung: dabei handelt es sich um die übliche verbundene Gebäude­versicherung, die gegen Schäden durch Feuer und Blitzschlag, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel schützt.

Ergänzende Elementarschaden­versicherung: diese Versicherung deckt Schäden durch weitere Elementargefahren wie Hochwasser, Lawinen, Erdbeben usw. ab und kann als Zusatz zur „normalen“ Gebäude­versicherung vereinbart werden.

Glas­versicherung: sichert Schäden an mit dem Gebäude verbundenen Innen- und Außenscheiben aus Glas ab

üHaustechnik-Versicherung: leistet bei Schäden an der Haustechnik im verwalteten Gebäude (Heizungsanlagen, Klimaanlagen, Aufzüge, Alarmanlagen, Photovoltaik­anlagen usw.). Die Haustechnik-Versicherung ermöglicht auch bei Schäden durch Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit Schadensersatz.

Haus- und Grundbesitzer-Haft­pflicht­versicherung: deckt Haft­pflichtschäden durch Gefahren im und um das Gebäude ab, auch solche, die durch die Verletzung der Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflicht bedingt sind.

Gewässerschäden-Haft­pflicht­versicherung: ist eine Versicherung, die bei Gewässerschäden greift, die durch austretendes Öl im Zusammenhang mit dem Betrieb von Öltanks bei Ölheizungen verursacht sind.

üUmweltschäden-Haft­pflicht­versicherung: tritt generell bei Schäden ein, für die eine Haftung nach dem Umwelthaftungsgesetz besteht.

Mindestbestandteile des Rahmenvertrags
Die Wohngebäude­versicherung sowie die Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung sind üblicherweise Mindestbestandteile eines Rahmenvertrags. Weitere Versicherungen werden je nach den Gegebenheiten im Einzelfall mit in den Rahmenvertrag einbezogen.

Welche Versicherungen fallen nicht unter einen Rahmenvertrag?

Rahmenverträge für Haus­verwaltungen beziehen sich üblicherweise nur auf Versicherungen, die die betreuten Objekte betreffen. Sie gelten dagegen in der Regel nicht für Versicherungen, die Risiken im Zusammenhang mit der Hausverwalter-Tätigkeit selbst abdecken. Dabei handelt es sich vor allem um folgende Versicherungen:

Vermögensschaden-Haft­pflicht­versicherung: deckt Haft­pflichtschäden am Vermögen des Auftraggebers ab, die durch Fehler, Mängel und Versäumnisse der Haus­verwaltung entstehen

Vertrauensschaden­versicherung: schützt vor Vermögensschäden, die durch unerlaubte Handlungen von Mitarbeitern oder sonstigen Vertrauenspersonen der Haus­verwaltung verursacht werden
Betriebs­haftpflicht­versicherung: leistet bei Haft­pflichtschäden, die Dritte im Zusammenhang mit dem laufenden Geschäftsbetrieb der Haus­verwaltung erleiden

Firmen­rechtsschutz­versicherung: ersetzt Verfahrens- und Anwaltskosten, wenn die Haus­verwaltung im Zuge ihrer Tätigkeit in Rechtsstreitigkeiten verwickelt wird

Inhalts­versicherung: ist die „Hausrat-Versicherung“ für die Betriebs- und Geschäftsausstattung einer Haus­verwaltung. Speziell für elektronische Geräte und Schäden aus unerlaubtem Datenzugriff gibt es die Elektronik­versicherung

  1. Diese Vor- und Nachteile hat ein Rahmenvertrag

Vorteil: Vereinfachte SchadensregulierungDer Abschluss eines Rahmenvertrags bietet zunächst den praktischen Vorteil, dass alle relevanten Versicherungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des betreffenden Objektes „in einer Hand liegen“. Das erleichtert im Schadensfall die Abwicklung und Schadenregulierung, weil Ansprechpartner immer das gleiche Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men ist.

Vorteil: Kosteneinsparungen
Viele Versicherer gewähren beim Abschluss von Rahmenverträgen auch Rabatte oder sonstige Vorteile im Vergleich zur Vereinbarung von Einzel-Verträgen. Die Kosten des Versicherungsschutzes können dadurch insgesamt günstiger werden. Aus Sicht der Haus­verwaltung ist der Rahmenvertrag eine administrative Erleichterung, weil es einfacher ist, einen Vertrag mit einem Anbieter im Blick zu behalten als mehrere Verträge mit unterschiedlichen Versicherern.

Nachteil: weniger Flexibilitä
Auf der anderen Seite bedeutet der Rahmenvertrag zwangsläufig die Bindung an einen bestimmten Anbieter. Es ist dann nicht ohne weiteres möglich, kurzfristig attraktivere Angebote am Markt für einzelne Versicherungen zu nutzen. Diese Inflexibilität kann ein Nachteil sein.

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Fazit
Ein Rahmenvertrag kann ein sinnvolles Instrument für Haus­verwaltungen sein, um ein verwaltetes Objekt optimal gegen zahlreiche Gefahren zu ver­sichern. Für die Haus­verwaltung bedeutet der Rahmenvertrag vor allem eine administrative Erleichterung. Eigentümer können dadurch ggf. bei den Versicherungskosten sparen, ohne Abstriche beim Versicherungsschutz machen zu müssen. Allerdings führt der Rahmenvertrag auch zur Bindung an einen bestimmten Anbieter.